Köln: 23.–26.02.2027 #AnugaFoodTec2027

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EU-Verpackungsverordnung PPWR

Recycling steht im Vordergrund

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Die EU-Kommission überarbeitet seit 2022 die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) mit dem Ziel, die Verschmutzung durch Verpackungsmaterialien zu reduzieren und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft für Verpackungen zu fördern. Der Entwurf befindet sich aktuell in der Diskussionsphase, wird aber wichtige Auswirkungen auf Unternehmen, Verbraucher und die Umwelt haben und soll für alle 27 EU-Mitgliedstaaten verbindlich gelten.

Mehrere Bewertungen der bisherigen Verordnung ergaben, dass es mit ihr nicht gelungen ist, diese negativen Auswirkungen zu reduzieren. Daher überarbeitet die EU-Kommission seit 2022 ihre Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung „Packaging and Packaging Waste regulations“ (PPWR).

Der vorliegende Entwurf umfasst nicht nur Vorgaben hinsichtlich Verpackungen und Verpackungsabfällen von Materialien und Anforderungen an das Verpackungsdesign, sondern enthält auch Vorgaben zum Abfallmanagement. Im Unterschied zur aktuell geltenden EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ist die PPWR eine Verordnung, deren Vorschriften für alle 27 EU-Mitgliedstaaten verbindlich gelten sollen. Sie gilt sowohl für Erstinverkehrbringer von Verpackungen als auch für Online-Händler.

Innovativ: Die selbsttrennende Verpackungslösung K3® r100 von Greiner Packaging ist bei dem britischen Unternehmen Symington´s im Einsatz

©Greiner Packaging

Klare Zielvorgaben

Der Entwurf enthält klare Zielvorgaben. Dazu gehören die Verringerung von Verpackungsmüll, die Verwendung von Post-Consumer-Recylingmaterial, neue Anforderungen an das Verpackungsdesign, die Förderung nachhaltiger Verpackungslösungen durch eine erweiterte Herstellerverantwortung, und eine Neufassung der Vorschriften zur Kennzeichnung und Transparenz der Verpackungen. Da der Entwurf Ende April vom EU-Parlament angenommen wurde und die finale Abstimmung aufgrund der kürzlichen EU-Wahlen für den Herbst vorgenommen werden soll, könnte die Verordnung im kommenden Jahr verabschiedet werden. Im Anschluss ist eine Übergangsfrist von 18 Monaten vorgesehen.

Reduzierung Verpackungsmüll

Eine zentrale Forderung der Verordnung ist die Reduzierung von Verpackungsmüll. So muss bis 2030 die Menge im Vergleich zum Jahr 2018 um 5% gesenkt werden und mindestens 70 Prozent des gesamten Verpackungsmülls recycelbar sein. Neben Kunststoffverpackungen zielt die Forderung auch u. a. auf Papier- und Kartonverpackungen ab.

Noch nachhaltiger: Die Flaschen des Rorax Rohrfrei Power-Granulats bestehen zur Hälfte aus rotem Post-Consumer-Recyclat.

©Werner & Mertz

Verwendung von Post-Consumer-Recylingmaterial

Die Verordnung sieht weiter die Verwendung von Post-Consumer-Recyclingmaterial in allen neuen Verpackungen, die einen Kunststoffanteil enthalten, vor. Bei PCR handelt es sich um Kunststoff, der aus Verbraucherabfällen hergestellt wird, die gesammelt und recycelt wurden. Wie groß die jeweiligen Zielvorgaben ausfallen, ist abhängig von der Art der Verpackung.

Verpackungsdesign verbessern

Nicht zuletzt nimmt die Verordnung auch das Design der Verpackungen ins Visier. Dabei sind auch die Materialien im Fokus. So stehen auch funktionale Drucklacke auf der Beobachtungsliste. Siegwerk, einer der weltweit führenden Anbieter von Druckfarben und Lacken für Verpackungsanwendungen und Etiketten, hat darauf bspw. schon reagiert und seine strategische Ausrichtung auf Coatings weiter ausgebaut. Dazu hat das Unternehmen kürzlich all seine kreislauffähigen Coating-Lösungen in seinem Produktportfolio Cirkit gebündelt. Bereits heute bietet das Unternehmen eine breite Palette an funktionalen Drucklacken an und entwickelt kontinuierlich neue, maßgeschneiderte Lösungen, die den bestehenden und kommenden Vorschriften der europäischen Gesetzgebung entsprechen und den Weg für eine kreislauffähige Zukunft der Verpackung ebnen. Ein neues, einheitliches Namenskonzept für das wachsende Portfolio an funktionalen Drucklacken des Unternehmens soll von nun an für noch mehr Wiedererkennung und Transparenz für alle Beteiligten entlang der gesamten Wertschöpfungskette sorgen, einer weiteren zentralen Forderung der neuen Verordnung.

Erweiterte Herstellerverantwortung

Ein anderes Anliegen der neuen EU-Verpackungsverordnung ist die Verbesserung der erweiterten Herstellerverantwortung (ERP). Das System sieht eine verstärkte Übernahme der Verantwortung durch die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen über deren gesamten Lebenszyklus vor. Dazu gehören die Rücknahme, das Recycling und die Wiederverwendung. Unternehmen sollen so angeleitet werden mehr auf nachhaltige Materialien zu setzen. Neue Systeme sollen die Kosten dafür decken. Aktuell gibt es verschiedene ERP-Systeme, die in den einzelnen Mitgliedsländern betrieben werden.

Zulieferer reagieren bereits

Einige der Hersteller haben bereits die bevorstehende Verordnung reagiert. Ein Beispiel ist eine Kooperation des Mainzer Markenartikelherstellers Werner & Mertz mit dem Kunststoffexperten ALPLA. Seit September 2023 bestehen die Flaschen des Rorax Rohrfrei Power-Granulats zu 50 Prozent aus rotem Post-Consumer-Recyclat. Die Besonderheit ist, dass es bisher für farbigen Kunststoff aus dem Gelben Sack keine Möglichkeit der hochwertigen Wiederverwertung gab. Durch einen zusätzlichen Schritt im Recyclingprozess konnten nun rotfarbige Flakes aussortiert und wiedereingesetzt werden. Ein Konzept, dass das Recycling deutlich vereinfacht. Ein anderes Beispiel ist die K3® r100-Verpackungslösung des Herstellers Greiner Packaging. Der Becher aus der Karton-Kunststoff-Kombination K3® wurde im Januar mit dem World Star Packaging Award ausgezeichnet. Er verfügt über eine besondere Trenntechnik. Über einen einzigartigen Aufreiß-Mechanismus lässt sich der äußere Kartonwickel ganz intuitiv vom Becher aus Kunststoff trennen und dem Recycling zuführen. Bei der jüngsten Entwicklung K3® r100 trennen sich die Werkstoffe von selbst, noch bevor sie die Nahinfrarot-Sortieranlage (NIR-Anlage) im Verwertungsbetrieb erreichen. Detektion, Sortierung und Recycling werden damit deutlich effizienter. Vor der eigentlichen Wiederverwertung sorgt die Lösung dafür, dass Karton und Kunststoff bei der anfänglichen Sortierung in den richtigen Materialstrom gelangen. Als erster Anwender im Vereinigten Königreich verwendet Symington’s die Verpackungslösung für seine Lebensmittelmarke Oatburst. Das sind zwei von verschiedenen Ansätzen, die zukünftigen Anforderungen zu erfüllen. Fazit: Die Verordnung kann kommen.